Schwangerschaft / Geburtshilfe

 

In der Schwangerschaft empfehle ich Ihnen, alle 4 – 6 Wochen eine Kontrolle durchführen zu lassen, um festzustellen ob alles in Ordnung ist. Dies gibt Ihnen Sicherheit und hilft Unregelmässigkeiten frühzeitig zu erkennen und wenn möglich zu behandeln.

 

Ab der 12. Schwangerschaftwoche bis 8 Wochen nach der Geburt werden die Konsultationen von der Krankenkasse übernommen und sind vom Selbstbehalt befreit. Ebenfalls übernommen werden zwei Ultraschallkontrollen pro Schwangerschaft. Die Kontrollen können Sie bei einer Ärztin oder einer Hebamme durchführen lassen.

 

 

 

 

Weitere Kontrollen sind bei folgenden Situationen nötig:

  1. ungewöhnlicher Ausfluss
  2. Schmerzen beim Wasser lösen
  3. Bauchschmerzen
  4. Kopfschmerzen
  5. Augenflimmern
  6. Starke Ansammlung von Wasser in den Händen und Füssen
  7. Blutungen
  8. Unwohlsein
  9. Verminderung der Kindsbewegungen oder wenn sie keine mehr spüren

Bei der Pränataldiagnostik möchte man herausfinden, ob das Kind gesund ist oder ob es an gewissen Erkrankungen oder Behinderungen leidet. Bei gewissen Fehlbildungen ist es von Vorteil, wenn diese bereits vor der Geburt bekannt sind, damit ensprechend die Geburtsklinik ausgewählt werden kann.
Bei anderen Behinderungen wie beispielsweise dem Downsyndrom kann das Kind nicht "geheilt" werden. Dies vorgängig herauszufinden hilft dem Kind nicht.
Es gibt aber Eltern, die nicht ein Kind mit einer Behinderung aufziehen können oder wollen und die sich in solch einem Fall für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Eine schwangere Frau und ihr Partner sollten sich Gedanken dazu machen, ob sie mittels Pränataldiagnostik die Gesundheit ihres Kindes testen lassen wollen oder nicht. Sie haben auch das Recht "nicht Wissen zu wollen". Bei der Entscheidungsfindung kann Sie Ihre Ärztin natürlich unterstützen und offene Fragen klären.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Pränataldiagnostik:

Eine grosse Rolle in der Pränataldiagnostik spielt die Ultraschalluntersuchung (siehe Ultraschall).

Beim Ersttrimestertest wird die Nackenfalte beim ca. 12 Wochen alten Embryo gemessen. Ausserdem wird bei der Mutter Blut entnommen und das Gewicht bestimmt. Aus diesen Werten kann ein Risikowert errechnet werden. Dieser zeigt an wie gross das Risiko ist, dass Ihr Kind an einer Behinderung wie dem Downsyndrom leiden könnte, oder wie gross die Chance ist, dass es gesund ist. Es werden damit aber nicht alle Behinderungen erkannt. Ausserdem ergibt das Testresultat nur einen Risikowert (von 100 Kindern mit diesem Wert sind wie viele gesund und wie viele krank) an und sagt nicht definitiv ob Ihr Kind wirklich betroffen ist. Der Ersttrimestertest sollte erst nach einem Beratungsgespräch mit Ihrer Ärztin durchgeführt werden.
Wenn der Risikowert hoch ist empfiehlt es sich eventuell nach einem Beratungsgespräch sich Gewissheit über die Gesundheit des Kindes zu verschaffen, entweder durch detaillierte Ultraschalluntersuchungen oder indem man eine Probe des kindlichen genetischen Materials untersuchen lässt. Die Probe wird entweder aus dem Fruchtwasser (Amniozentese), aus der Plazenta (Chorionzottenbiopsie) oder seltener aus der Nabelschnur (Chordozentese) entnommen. Diese Proben gewinnt man unter Ultraschallkontrollen durch die mütterlichen Bauchdecken durch eine Punktion mit der Nadel nach einer kleinen örtlichen Betäubung. Das Kind verspürt davon nichts. Es besteht ein kleines Risiko, dass man nach diesen Punktionen einen Abort erleiden könnte.

Ultraschall in der Schwangerschaft - was Sie wissen sollten

Ultraschall ist die einzige Methode, mit der wir das ungeborene Kind in der Gebärmutter direkt beobachten können. Seit über 40 Jahren wird Ultraschall in der Schwangerschaft angewandt.
Bis jetzt konnte nie ein direkter schädlicher Einfluss auf das Kind oder die Mutter gezeigt werden. Bei den Routine-Untersuchungen bei 11 und 20 Schwangerschaftswochen
(SSW) sowie bei Ultraschall auf Indikation werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Folgende Fragen soll eine Ultraschalluntersuchung beantworten:

Im ersten Schwangerschaftsdrittel (11-14 SSW):

  1. Nachweis, dass das Kind lebt und am richtigen Ort in der Gebärmutter liegt
  2. Festlegung des Schwangerschaftsalters. Dies ist von grosser Bedeutung, um beispielsweise in der Spätschwangerschaft ein vermindertes Wachstum des Kindes festzustellen
  3. Erkennen von Mehrlingen
  4. Ausschluss von schweren Fehlbildungen des Kindes
  5. Messung der Nackentransparenz als Hinweis auf eine mögliche Chromosomenstörung (z.B. Down-Syndrom)


Im zweiten Schwangerschaftsdrittel (20-23 SSW):

-     Beurteilung der Fruchtwassermenge und des Wachstums des Kindes
-     Erkennen von schweren Fehlbildungen
-     Bestimmung der Plazentalage


Ist der Ultraschallbefund normal, können Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass wirklich alles in Ordnung ist. Kann man aber garantieren, dass Ihr Kind gesund ist, wenn die Ultraschalluntersuchung normal ist? Nein, dies ist nicht möglich.
Ultraschall eignet sich sehr gut (90% Genauigkeit), um sehr schwere kindliche Probleme zu entdecken (Probleme, die ein Überleben des Kindes möglicherweise nicht erlauben). Ultraschall ist ziemlich gut (75% Genauigkeit), um Probleme zu erkennen, die eine intensive Betreuung und Therapie erfordern. Ultraschall eignet sich jedoch eher massig (30% Genauigkeit), um geringfügige Fehlbildungen zu sehen (wie z.B. überzählige Finger), da solche Details nicht bei allen dargestellt werden können. Femer können wir manchmal feine Veränderungen, wie etwa solche der Kopfform, feststellen, die selbst keinen Krankheitswert haben, jedoch auf das Vorliegen einer speziellen Erkrankung hindeuten. Kann in der Folge diese spezielle Erkrankung ausgeschlossen werden, hat das Hinweiszeichen keine Bedeutung mehr.
Bedenken Sie auch, dass gewisse Entwicklungsstörungen erst im Laufe der Schwangerschaft entstehen und deshalb in der ersten Schwangerschaftshälfte noch nicht erkennbar sind. Ein normaler Ultraschallbefund hat Einfluss auf die weitere Schwangerschaftsbetreuung und kann Sie zudem stark beruhigen. Wird ein Problem entdeckt, kann Ultraschall Ihnen und uns wichtige Entscheidungsgrundlagen liefern. Sie können sich z.B. auf die Geburt eines kranken Kindes vorbereiten. Die Geburt kann an einem geeigneten Zentrum geplant werden. Gelegentlich kann auch eine Therapie während der Schwangerschaft den Gesundheitszustand entscheidend verbessern.
Ultraschall kann Sie jedoch beim Nachweis einer schwerwiegenden kindlichen Störung auch in einen ethischen Entscheidungskonflikt bringen: „Soll ich die Schwangerschaft weiterführen oder lieber einen Abbruch durchführen lassen?" Manche ziehen es vor, solchen Konflikten generell auszuweichen und akzeptieren die Launen der Natur. Teilen Sie uns deshalb bitte mit, wenn Sie aus persönlichen Gründen keinen Ultraschall möchten. Bei Unklarheiten oder Fragen geben wir Ihnen gerne zusätzliche Auskunft.

Quelle: www.sgumgg.ch, Schweizerische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin Sektion Geburtshilfe/Gynäkologie

Stillen hat für die Mutter und das Kind viele positive Aspekte und ist hoffentlich für beide mit glücklichen Momenten verbunden.

Für das Kind ist Muttermilch zumindest bis im Alter von 6 Monaten die beste Ernährung. Es braucht nichts zusätzlich bis es 6 Monate alt ist, wenn die Milch ausreichend ist. Diese Art der Ernährung ist ausserdem hygienisch, schützt das Kind vor Krankheiten und bietet Geborgenheit, Zuneigung und bildet Vertrauen. Kinder die mit Muttermilch ernährt werden sind seltener krank, haben später seltener Übergewicht, Herz-Kreislaufkrankheiten und Allergien.

Der Mutter hilft das Stillen nach der Geburt, dass sich die Gebärmutter zusammenzuzieht und vermindert so die Blutung. Stillen fördert die Mutter-Kind-Bindung. Frauen die Stillen sollen seltener Brustkrebs haben. Stillen ist eine sehr billige hygienische Ernährung für das Kind, die Zubereitung zu jeder Tag- und Nachtzeit entfällt und auch unterwegs ist "Nahrung" immer vorhanden.

Aber aller Anfang ist (kann, muss nicht) schwer. Ihre Hebamme und ihre Wochenbettpflege ist immer bereits Sie beim Stillen zu unterstützen. Jede Frau hat in der gesamten Stillzeit aus der Grundversicherung drei Stillberatungen zu Gute.

Während dem Stillen soll auf eine gesunde, ausgewogene, proteinreiche und ausreichende Nahrung geachtet werden. Auch diesbezüglich berät Sie ihre Hebamme gerne. Medikamente sollen nur in Rücksprache mit Ihrer Ärztin eingenommen werden, denn sie können in die Muttermilch übergehen. Auf Alkohol sollte verzichtet werden und der Tabakkonsum so stark wie möglich reduziert werden. Manche Kinder sind nervöser wenn viel Kaffe und Schwarztee getrunken wurde. Andere vertragen es schlecht wenn blähende Speisen eingenommen wurden. Auf keinen Fall darf gestillt werden wenn die Mutter Cannabis geraucht hat. Der Wirkstoff THC reichert sich stark in der Muttermilch an und ist dort in höheren Konzentrationen vorhanden als im mütterlichen Blut!

Stillen verändert den Hormonhaushalt. Während dem Stillen kann die Periode unregelmässig sein oder aber auch ganz wegbleiben. So kann es auch sein, dass die Frau trotzdem einen Eisprung hat und wieder schwanger werden kann. Es empfiehlt sich in dieser Zeit zusätzlich zu verhüten. In der Stillzeit haben viele Frauen weniger Lust auf Sex, dies ist normal und hängt mit den Hormonen zusammen. Auch ist die Scheide in der Stillzeit viel trockener als normal. Dies kann Beschwerden beim Geschlechtsverkehr verursachen. Mit verschiedenen Mitteln kann die Scheide befeuchtet werden, wenn Sie dies wünschen. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin darüber.

Wenn die Brüste sehr hart sind und auch nach dem Trinken des Kindes nicht weich werden und schmerzen, oder sie gar gerötet sind und Sie Fieber haben müssen Sie sich bei Ihrer Hebamme oder Ärztin melden. Es könnte sich um einen Milchstau oder sogar eine Brustentzündung handeln.

In Apotheken oder Drogerien können Sie Stilltee kaufen, der die Milchproduktion anregt, wenn Ihr Kind mehr Hunger hat. Ihre Hebamme berät Sie gerne diesbezüglich.

Siehe Links

Toxoplasmose ist eine Krankheit, die durch kleine Erreger hervorgerufen werden kann. Gesunde Menschen erkranken meist aber nicht. Die Körperabwehr dieser Menschen bekämpft den Erreger bevor die Krankheit ausbricht. Diese Menschen sind dann für immer vor einer Erkrankung geschützt.
Der Parasit Toxoplasma gondii kommt im Katzenkot, in der Erde und im rohen Fleisch vor.
Anstecken kann man sich also durch den Verzehr von rohem Fleisch, ungewaschenem rohen Gemüse und ungenügende Hygiene nach Berühren von Haustieren, Erde und Sand.
Menschen mit einer reduzierten körpereigenen Abwehr (Immunsystem) sollten sich vor einer Infektion schützen. Ungeborene Kinder haben noch keine genügen ausgereifte körpereigene Abwehr. Daher sollten sich Schwangere ohne Schutz (Antikörpern) vor Toxoplasmose auch schützen.
Wenn Sie keinen Schutz vor Toxoplasmose haben, sollten Sie folgendes beachten, da eine Infektion mit diesem Erreger in der Schwangerschaft Ihr ungeborenes Kind schädigen könnte

  1. Nur durchgebratenes Fleisch verzehren (kein rohes Fleisch)
  2. Nach der Zubereitung von Fleisch die Hände waschen
  3. Nach Berührung von Haustieren Hände waschen
  4. Rohes Gemüse vor dem Verzehr gut waschen
  5. Nach Berühren von Erde, Pflanzen Hände waschen

Schwangerschaft ist keine Krankheit. Trotzdem sollten Sie auf einige Punkte achten.

Essen: Versuchen Sie sich ausgewogen und vitaminreich zu ernähren. Fleisch, Fisch und Milchprodukte gehören ebenso auf den Speiseplan wie frisches Gemüse und Früchte. Fleisch und Fischgerichte sollten aber zur Vorbeugung von Infektionen nicht roh genossen werden. Gemüse und Früchte sollen sauber gewaschen werden vor dem Verzehr.
Diäten sollten in der Schwangerschaft keine gemacht werden, wenn sie nicht von Ihrer Ärztin empfohlen wurde. Bei ausgewogener Ernährung ist es nicht unbedingt notwendig zusätzliche Vitaminprodukte einzunehmen. Wenn Sie dies trotzdem tun möchten Fragen Sie zuvor Ihre Ärztin, denn gewisse Vitamine können in zu hohen Dosen schädlich für das Kind sein. Die zusätzliche Einnahme des Vitamins Folsäure ist auch schon vor der Schwangerschaft sinnvoll, da damit gewisse Missbildungen verhindert werden können.

Sport: Bewegung in der Schwangerschaft ist für Mutter und Kind gesund. Mit Bewegung kann das Risiko für bestimmte Erkrankungen wie Thrombosen und Diabetes reduziert werden. Moderate Sportarten dürfen in der Schwangerschaft weiter betrieben werden. Allerdings sollte auf Risikosportarten und Leistungssport verzichtet werden. Auf Sport und Bewegung muss eventuell verzichtet werden wenn Ihre Frauenärztin Ihnen Schonung empfohlen hat.

Sexualität: Auf Zärtlichkeit und Sexualität muss in der Schwangerschaft nicht verzichtet werden. Natürlich muss auf den sich rundenden Bauch Rücksicht genommen werden. Auf Geschlechtsverkehr müssen Sie verzichten wenn dies Ihre Ärztin empfiehlt wegen Blutungen oder vorzeitigen Wehen.

Siehe Links

Die Schwangerschaftskontrolle in der Hebammensprechstunde beinhaltet:

  1.  Kontrolle der kindlichen Herztöne
  2.  Grössenbestimmung der Gebärmutter
  3.  Lagebestimmung des Kindes durch Abtasten des Bauches
  4. Messung des Blutdruchs, Kontrolle des Urins, Blutentnahmen, allfälliger Vaginaluntersuch
  5. Erhebung des Gewichtsverlaufes
  6. Beratungen zu Schwangerschaftsveränderungen/ - beschwerden und alternativen Behandlungsmöglichkeiten
  7. Geburtsvorbereitende Tipps


Weitere Angebote:

  1.  Taping
  2. Akupunktur
  3. Homöopathie- und Schüsslersalz-Beratung